Programm der MLKP
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KAPITAL IV


PROGRAMM DER ANTIFASCHISTISCHEN, ANTIIMPERIALISTISCHEN, ANTIKOLONIALEN, GESCHLECHTERBEFREIENDEN DEMOKRATISCHEN REVOLUTION

1. Die kolonialistische faschistische Diktatur der kollaborierenden Monopolbourgeoisie wird durch eine gewaltsame Revolution gestürzt werden und an ihre Stelle wird die Union der Volksrepubliken der Türkei und Nordkurdistans aufgebaut werden, in der das Recht auf Trennung geschützt wird und die sich auf die Räte der Arbeiter*innen und Werktätigen stützt.
Frauen werden innerhalb der Union der Volksrepubliken gleich und unabhängig an der Macht Teil haben.
2. Armee, Polizei und andere Gewaltapparate der herrschenden Klassen werden aufgelöst und eine Volksarmee und eine Volksmiliz werden aufgebaut, die von den Massen kontrolliert und in den Räten der Arbeiter*innen und Werktätigen organisiert werden.
3. Die judikativen Mechanismen der herrschenden Klassen werden aufgelöst und an ihrer Stelle werden revolutionäre Gerichte aufgebaut, die an die Räte der Arbeiter*innen und Werktätigen gebunden und deren Verhandlungen öffentlich zugänglich sein werden.
4. Sämtliche Institutionen der Union der Volksrepubliken werden entsprechend dem Prinzip der gesellschaftlichen Geschlechtergleichstellung und der Co-Repräsentation aufgebaut und betrieben.
5. Als eine Garantie des Aufbaus einer neuen Gesellschaft entsprechend der Linie der Frauenbefreiung werden die Frauen eigene gesellschaftliche Strukturen auch in unabhängiger Form organisieren, zusätzlich zu der Co-Repräsentation in sämtlichen Institutionen wird die Union der Frauenräte der Arbeiterinnen und Werktätigen gegründet; eine Frauenarmee und eine Frauenmiliz werden geschaffen; Sondergerichte, die aus Frauen und LGBTI+ zusammengesetzt werden, werden für sexuelle Straftaten gegründet. Alle Rechte innerhalb des Bereiches der Freiheit der Frauen, hinsichtlich sämtlicher Aktivitäten der Union der Volksrepubliken, einschließlich der legislativen Macht, werden den Frauenräten zugeordnet; zuvorderst die Aufgaben der Liquidierung der Sexindustrie, der Vergesellschaftung der Hausarbeit und der Regelung des wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Lebens der Arbeiterinnen.
6. Den Volksmassen wird die Freiheit der Propaganda, Agitation, der Organisation und Aktion anerkannt, die Gewährleistung dieser Freiheiten wird garantiert; Strafformen, die nicht mit der Würde des Menschen vereinbar sind, sowie Folter abgeschafft; Diskriminierung auf Grund von Religion, Konfessionszugehörigkeit, Sprache, Nationalität, Geschlecht, sexueller Neigung, Gebietszugehörigkeit usw. unter den Bürgern werden verhindert. Sämtliche patriarchalen gesetzlichen Regelungen werden für nichtig erklärt.
7. Sämtliche Schulden und Verpflichtungen gegenüber imperialistischen Staaten, multinationalen Konzernen und imperialistischen Finanzinstitutionen wie IWF und Weltbank werden für nichtig erklärt.
8. Die Türkei wird die NATO verlassen, wird keinem imperialistischen oder reaktionären, militärischen oder politischen Block angehören, US- und NATO-Stützpunkte und -Einrichtungen werden besetzt, alle Geheimverträge werden enthüllt, geheime und offene Verpflichtungen werden aufgehoben.
9. Alle Betriebe, Immobilien und andere Besitztümer, die sich im Besitz der Imperialisten, der kollaborierenden Monopolbourgeoisie, des Staates und allen anderen Kräften die an dem bewaffneten Kampf gegen die Revolution teilnehmen, werden beschlagnahmt.
10. Alle Gebäude und städtische Grundstücke, die den großen Immobilienbesitzern oder dem Staat gehören werden beschlagnahmt und der innere Großhandel und der Außenhandel werden in Volkseigentum übergehen.
11. Die Rätemacht, die sämtlicher Sektoren der in Volkseigentum umgewandelter Wirtschaft verwalten wird, wird die Arbeiter*innenkontrolle in den anderen Sektoren der Wirtschaft durch die Räte der Arbeiter*innen und Werktätigen verwirklichen.
12. Sämtliche Ländereien, Produktionsmittel und anderen Reichtümer, der Großgrundbesitzer*innen und des Staates werden durch Beschlagnahmung in Volkseigentum überführt. Ein Teil des Landes, der Produktionsmittel, usw. die in Volkseigentum umgewandelt worden sind, werden für den Aufbau von Modellfarmen genutzt; ein anderer Teil wird den armen und landlosen Bauern zugeteilt werden, die sich in Kooperativen organisieren.
13. Die Schulden der Landarbeiter*innen und der armen, kleinen und mittleren Bäuer*innen an den Staat, die Banken, die Feudalherren, Wucherer und Kapitalisten werden für null und nichtig erklärt. Die Hypotheken auf ihr Land und ihre Produktionsmittel werden aufgehoben.
14. Die Politik der Assimilierung, des kolonialistischen faschistischen Terrors und des schmutzigen Krieges gegen die kurdische Nation wird beendet. Hindernisse auf dem Weg der kurdischen Nation, die sie daran hindern, ihr Recht auf Gründung eines eigenen Staates, die Freiheit der Agitation, Propaganda und Organisierung zu diesem Zweck auszuüben, werden aufgehoben und das Recht auf Vereinigung des kurdischen Volkes wird anerkannt und verteidigt.
15. Die vollständige Gleichheit der Rechte zwischen Kurd*innen und Türk*innen wird in allen Bereichen garantiert werden, Unterdrückungen sämtlicher Sprachen und Kulturen werden abgeschafft, ein systematischer Kampf gegen den türkischen Nationalismus wird geführt; Anstrengungen werden gemacht, damit die türkischen und kurdischen Völker genauso wie Las*innen, Roma, Abchas*innen, Georgier*innen, Tscherkess*innen, Araber*innen, Armenier*innen, Griech*innen, Bosnier*innen, Pomak*innen, Assyr*innen, Jesid*innen und alle anderen Nationalitäten in der Union der Volksrepubliken der Arbeiter*innen und Werktätigen auf der Grundlage völlig gleicher Rechte und ganz freiwillig zusammenleben werden.
16. Die Realität des Genozids, welchen die Regierenden des Osmanischen Komitees für Einheit und Fortschritt (İttihat Terakki) gegen die armenischen, assyrisch, jesidischen, pontus-griechischen Völker verübt hat und welchen die Regierenden der Türkischen Republik sich zu Eigen gemacht und fortgeführt haben, wird mit aller Deutlichkeit aufgedeckt und verurteilt werden. Das Recht der Nachkommen der Völker Anatoliens, die sich nach dem Genozid an den armenischen, assyrischen und pontus-griechischen Völkern in alle Himmelsrichtungen über die Erde zerstreut haben, auf gleiche Staatsbürgerschaft wird anerkannt werden, die Aussagen der Forderungsstellenden diesbezüglich werden anerkannt und es werden die Möglichkeiten geschaffen, dass diese in den Orten und Städten ihrer Wahl in Sicherheit leben können.
17. Der systematische Genozid der Machhabenden der Türkischen Republik am kurdischen Volk, angefangen mit dem Genozid in Dersim gegen die kurdischen Alevit*innen und in Zilan, werden verurteilt und auf die Forderungen der Geschädigten wird eingegangen.
18. Die Rätemacht der Arbeiter*innen und Werktätigen wird die Kämpfe des Weltproletariats und der Völker der Welt um nationale Befreiung, Revolution und Sozialismus mit all ihren Möglichkeiten unterstützen und als revolutionäre Basis für alle Völker der Welt gegen die imperialistischen Staaten dienen, die danach streben, die gesamte Welt zu versklaven.
19. Die aggressive und expansionistische Politik der herrschenden Klassen bezüglich dem Mittleren Osten, dem Balkan und Kaukasien und die Besetzung Zyperns wird beendet werden. Ihre pantürkische-panislamische Expansionspolitik, die zur Vergiftung der Gedanken der türkischen Arbeiter*innen und Werktätigen die unter dem Deckmantel der Verteidigung von Rechten türkischer und muslimischer Völker in anderen Ländern mit Chauvinismus und Antikommunismus genutzt wird, wird aufgedeckt und abgelehnt.
20. Alle Forderungen der palästinensischen Nation mit revolutionärem und demokratischem Inhalt werden unterstützt und es wird Schulter an Schulter mit dem Kampf für den Sieg der palästinensischen Revolution voran geschritten.
21. Das Recht auf die 30-Stunden-Woche und einen Monat bezahlten Urlaub im Jahr wird für alle Arbeiter*innen garantiert werden. Überstunden und, mit Ausnahme von zwingenden Fällen, Nachtarbeit wird verboten werden.
22. Die Beschäftigung von Kindern unter 16 Jahren wird verboten, die von Jugendlichen unter achtzehn wird auf vier Stunden am Tag begrenzt werden und die Praxis der Lehrzeit wird abgeschafft werden.
23. Alle Maßnahmen werden ergriffen, um Verletzungen und Tode auf Grund von mangelnder Arbeitssicherheit vorzubeugen und dies wird durch Arbeitsplatzkomitees und lokale Arbeiter*innenräte kontrolliert werden. Medizinische Behandlung und Versorgung aller Opfer von Arbeitsunfällen wird garantiert werden.
24. Alle gesetzlichen und sonstigen Hindernisse, die die Arbeiter*innen an der freien Beteiligung an politischen Aktivitäten und von der Organisierung am Arbeitsplatz abhalten, werden abgeschafft. Das Recht auf politischen Streik, Solidaritätsstreik, Generalstreik und Streiks für Rechte wird anerkannt und die Aussperrung wird verboten.
25. Die Regel gleicher Lohn für gleiche Arbeit zwischen Männern und Frauen wird eingeführt; gegen sexistische Arbeitsteilung bei der Aufteilung der Arbeitsbereiche wird mit Mitteln wie positiver Diskriminierung und Quoten ein Kampf geführt und auf die Bedürfnisse der weiblichen Gesundheit wird Rücksicht genommen werden. Der 8. März wird zu einem bezahlten Feiertag erklärt werden.
26. Es werden gesetzliche Regelungen zur Bestrafung von Gewalt gegen Frauen und Frauenmorden ausgearbeitet werden.
27. Kinderversorgung wird als eine Arbeit der Gesellschaft und Kinder werden als ein gesellschaftlicher Wert betrachtet werden; Männer und Frauen wird es erlaubt sein, im Zeitraum vor und nach der Geburt ein Jahr bezahlten Urlaub zu nehmen; Babynahrung und Windeln werden kostenfrei sein; sämtliche Betriebe ausreichender Größe werden verpflichtet sein, Stillräume, Krippen und Kindespielplätze zu eröffnen.
28. Kinderrechte werden garantiert, Gewalt gegen Kinder und Missbrauch von Kindern - in sexueller, physischer, ökonomischer und psychologischer Hinsicht - werden als schwere Straftaten eingeordnet werden. Für derartige Straftaten werden Kindergerichte aufgebaut.
29. Abtreibung wird ein gesetzliches Recht sein und wird kostenfrei garantiert werden. Jegliches entmündigende Gesetz bezüglich der Kontrolle der Geburt, Methoden der Geburt usw. bezüglich des Rechts der Frauen, über ihren eigenen Körper zu bestimmen, wird für nichtig erklärt werden. Jungfräulichkeitskontrollen werden verboten.
30. Die Lebens- und Arbeitsbedingungen der proletarischen und halbproletarischen Frauen, die als Hausbedienstete arbeiten oder die Hausarbeit für Kapitalist*innen verrichten, werden verbessert und der Aufbau von Berufsorganisationen dieser Frauen wird sichergestellt.
31. Es werden die notwendigen Regelungen zur Aufhebung der Versklavung von Frauen im Haushalt sowie zur Vergesellschaftung der Hausarbeit getroffen. Der Wahrnehmung von Sorgearbeiten für Menschen mit Behinderungen sowie kranke und alte Menschen als Aufgabe der Frauen wird ein Ende gesetzt. Hauswerktätige Frauen werden im Rahmen von einem Grundeinkommen und allgemeiner Sozialversicherung abgesichert werden. Es werden Regelungen getroffen, um hauswerktätige Frauen darin zu fördern, sich in gesellschaftlichen Arbeitsstätten zu betätigen.
32. Vereinbarungen über Partnerschaft und Trennung ist eine Sache zwischen Individuen. Die Union der Volksrepubliken wird keine Adresse für Vereinbarungen über Heirat und Scheidung sein. Auf Wunsch der Frau kann eine Beziehung dem Frauenrat mitgeteilt werden. Die Frauenräte werden verpflichtet sein, sich bei Nachfrage im Kontext von Beziehung und Trennung für die Rechte von Frauen und Kindern einzusetzen. Kinder dürfen nicht auf Grund ihrer Geburt in einer bekannt gegebenen oder nicht bekannt gegebenen Beziehung diskriminiert werden. Homosexuelle Partnerschaften werden gesellschaftlich, ökonomisch und rechtlich in jeglicher Hinsicht gleich behandelt mit heterosexuellen Partnerschaften.
33. Gegen die Sexindustrie wird ein wirkungsvoller Kampf geführt werden, der auf den Schritten zur Erlangung der Freiheit der Arbeit der Frau von Haussklaverei sowie zur Überleitung dieser Arbeit in das gesellschaftliche Leben aufbauen wird. Um Sexarbeiter*innen einen Weg in Arbeit in anderen Sektoren zu eröffnen, wird in allen wirtschaftlichen Betrieben unter Kontrolle der Union der Volksrepubliken sicher gestellt werden, dass Sexarbeiter*innen Anrecht auf bevorzugte Einstellung haben. Bis zur vollständigen Auflösung der Sexindustrie werden die Arbeit und die sozialen Rechte von Sexarbeiter*innen geschützt werden. Der Handel mit Sexsklav*innen wird verboten und diejenigen, die Frauen und LGBTI+ in die Sexsklaverei zwingen, werden bestraft werden. Die Benutzung von Kindern innerhalb der Sexindustrie wird als Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeprangert.
34. Das Recht auf Rede, Aktion und Organisierung von LGBTI+ wird sicher gestellt; gegen Homophobie, Transphobie, Heterosexismus und Hassreden wird ein systematischer ideologischer und politischer Kampf geführt, die Strafen für heterosexistische Vergehen werden heraufgesetzt.
35. Bezüglich der Zugangsmöglichkeiten zu Arbeit, Unterkunft, Bildung, Transport und allen weiteren Bereichen der gesellschaftlichen Teilhabe wird eine Politik der positiven Diskriminierung für die LGBTI+, Sexarbeiter*innen und allgemein von den Mechanismen der Gesellschaft am stärksten ausgegrenzten Teile umgesetzt.
36. Es wird daran gearbeitet, den Lebensstandard der städtischen und ländlichen Besitzlosen zu steigern, und ihre beruflichen Rechte werden geschützt. Es werden Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von kleinen Bäuer*innen ergriffen.
37. Es wird für alle arbeitenden Menschen Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet, das Problem der Arbeitslosigkeit wird mittels vielfältiger ökonomischer und gesellschaftlicher Maßnahmen gelöst und ein allgemeines Sozialversicherungssystem, das alle Werktätigen umfasst, aufgebaut werden. Arbeitslose, auf sich allein gestellte, alte und kranke Werktätige werden sorgfältig beschützt werden. Allen Arbeitslosen und Armen wird ein Grundeinkommen bezahlt.
38. Die Pflege, Bildung und Beteiligung am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderung wird hinsichtlich der Zugangsmöglichkeiten zu Arbeit, Unterkunft, Bildung, Transport und allen weiteren Bereichen der gesellschaftlichen Teilhabe auf Grundlage positiver Diskriminierung begegnet und auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung wird im gesellschaftlichen Leben Rücksicht genommen werden.
39. Alle Gesundheitsleistungen werden kostenlos sein und ein umfassendes öffentliches Gesundheitssystem wird aufgebaut werden.
40. Es werden für alle Werktätigen zugängliche Sportstätten eröffnet.
41. Indirekte Steuern werden abgeschafft, ein progressives Steuersystem wird eingeführt und zugunsten der Arbeiter*innen und Werktätigen gestaltet.
42. Als erster Schritt zur Lösung der Wohnungsfrage wird im großen Maßstab eine Wohnungsbaukampagne gestartet und in Volkseigentum verwandelte Wohnungen so verteilt werden, das den Armen und bedürftigen Werktätigen Vorrang gegeben wird. Wohnräume, Gebäuden und Stadtplanung werden allesamt erdbebensicher gemacht, die Abschaffung von unsicheren Bauten wird vorgenommen.
43. Religiöse Angelegenheiten und staatliche Angelegenheiten werden entschieden getrennt; das Amt für religiöse Angelegenheiten wird aufgelöst; Einschränkungen gegen religiöse Minderheiten, an erster Stelle die Aleviten und Privilegien, die einige Sekten genießen, werden beendet; die politisch-islamische Unterdrückung, die eine Vernichtung der freien Wahl der Lebensweise bedeutet, wird aufgehoben; die Religion wird zur Privatsache erklärt und die Freiheit der Gläubigen und der Nichtgläubigen wird garantiert.
44. Die Aufnahmegesuche von Personen, die auf Grund ihrer Beteiligung im Klassen-, Geschlechterbefreiungs- und nationalen Befreiungskampf mit Mord, Folter oder Gefängnis bedroht sind, deren wissenschaftliche oder künstlerische Aktivitäten behindert werden, die auf Grund von Krieg und Besatzung gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen, werden erfüllt und es wird eine Politik entwickelt werden, um die Lebensgrundlage von denjenigen, die aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen sind zu migrieren, zu sichern.
45. Die reaktionär-faschistische Strömung und das sexistische Erziehungssystem, welche die Jugend mit reaktionären, faschistischen, chauvinistischen, religiösen und militärischen Ideen vergiftet, wird abgeschafft werden. Die Universitäten werden autonom-demokratisch sein. Die Erziehung wird mit der Produktion vereint, die Jugend wird mit den benötigten Voraussetzungen zur wissenschaftlichen und revolutionären Bildung in der Muttersprache versorgt werden und die Bildung wird kostenlos sein.
46. Eine breite Bildungskampagne wird zur Hebung des wissenschaftlichen, politischen und fachlichen Niveaus der erwachsenen Werktätigen gemacht werden, die vom Kapitalismus und den herrschenden Klassen zur Unwissenheit verurteilt sind.
47. Zensur durch Militär und Bürokratie und alle Arten von antidemokratischen Einschränkungen im Bereich von Wissenschaft, Kunst und Kultur werden abgeschafft, die Produktion von wissenschaftlichen und fortschrittlichen Ideen wird gefördert.
48. Radio, Fernsehen und Presse werden kein Instrument der Bourgeoisie und Reaktion zur Verdummung und in Unwissenheitshaltung der Massen mehr sein. Unter der Aufsicht der Rätemacht der Arbeiter*innen und Werktätigen werden diese Medien in Instrumente zur Verbreitung kommunistischer, demokratischer und wissenschaftlicher Ideen umgewandelt werden.
49. Wirkungsvolle Maßnahmen werden gegen Betteln, Alkoholismus und Drogenkonsum ergriffen und jegliche Formen der Unterstützung werden eingerichtet, um eine Rückkehr in ein normales und produktives Leben zu ermöglichen.
50. Die Rätemacht der Arbeiter*innen und Werktätigen wird gemeinsam mit den Völkern und den revolutionären, demokratischen und friedliebenden Kräften der Welt einen entschlossenen Kampf für das Verbot und die Zerstörung der die gesamte Menschheit bedrohenden nuklearen, biologischen, chemischen und allen weiteren derartigen Waffen führen.
51. Die Rätemacht der Arbeiter*innen und Werktätigen wird - im Gegensatz zu den Kapitalist*innen und Imperialist*innen, die die natürliche, historische Umwelt zur Erlangung von Maximalprofit vernichten - dieses gemeinschaftliche Erbe der Menschheit sorgfältig hüten, sich gegen die Benutzung von weniger entwickelten und abhängigen Ländern durch die imperialistischen Staaten als Müllhalde für ihre Industrieabfälle stellen, die Kämpfe gegen die globale Erwärmung unterstützen und sich für die Ergreifung notwendiger Maßnahmen in weltweitem Maßstab einsetzen. Folter von Tieren und Handlungen, welche die Existenz von Lebewesen bedrohen, werden verboten und es wird an dem Aufbau eines harmonischen Verhältnisses der Gesellschaft zur Natur gearbeitet werden.

 

 

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